Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ersatzbrennstoffe; Ende der Abfalleigenschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstufung eines hergestellten Ersatzbrennstoffs als Abfall
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Art. 3 Nr. 1, Art. 6 Richtlinie 2008/98/EG, § 5 KrWG
Abfallrecht: Ende der Abfalleigenschaft | Verpackungsabfälle; Fester alternativer Brennstoff; Ersatzbrennstoff; Abfallverbringung ins europäische Ausland; Ende der Abfalleigenschaft
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Art. 3 Nr. 1, Art. 6 Richtlinie 2008/98/EG, § 5 KrWG
Abfallrecht: Ende der Abfalleigenschaft | Verpackungsabfälle; Fester alternativer Brennstoff; Ersatzbrennstoff; Abfallverbringung ins europäische Ausland; Ende der Abfalleigenschaft - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KrWG § 5
Ersatzbrennstoffe; Ende der Abfalleigenschaft - rechtsportal.de
KrWG § 5
Einstufung eines hergestellten Ersatzbrennstoffs als Abfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
- VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris). - EuGH, 22.12.2008 - C-283/07
Kommission / Italien
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689
Dass die Entscheidung des EuGH vom 22. Dezember 2008 (C-283/07), wonach Ersatzbrennstoffe bis zur tatsächlichen Verbrennung Abfälle sind, durch eine Änderung der Verkehrsauffassung sowie durch den technischen Fortschritt überholt sei, wurde von Klägerseite zwar behauptet, aber nicht substantiiert dargelegt; dies gilt auch für das Verfahren auf Zulassung der Berufung. - VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689
Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigende Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).